Diese Informationen dienen der Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen. Bei Erstkontakten oder wesentlichen Änderungen sind sie dem Auftraggeber (Mandant) abzugeben; deren Erhalt wird schriftlich durch den Mandanten bestätigt.
Sämtliche Ausdrücke (Mandant, Makler etc.) sind in männlicher Form gehalten.
> Informationen für Mandanten (als pdf)